01Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter dieser Leistungen ist Armagan Gümüsbas, handelnd unter OptiScale Consulting, Schulstraße 17, 57518 Betzdorf, Deutschland, E-Mail: info@optiscale-consulting.com, nachfolgend „OptiScale“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OptiScale und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn OptiScale ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
02Vertragsunterlagen und Rangfolge
Für den Inhalt des jeweiligen Vertrags gelten in dieser Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen,
- das angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung,
- vereinbarte Anlagen und Projektpläne,
- eine gegebenenfalls geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
03Angebot und Vertragsschluss
Angebote von OptiScale sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
Kostenschätzungen und unverbindliche Aufwandseinschätzungen stellen keine Festpreisvereinbarung dar. Ein Festpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde.
04Leistungsangebot
OptiScale erbringt insbesondere:
- Prozessanalysen und Unternehmensberatung,
- Konzeption und Umsetzung individueller Softwarelösungen,
- Automatisierung einzelner Arbeitsschritte,
- Entwicklung, Überarbeitung und Optimierung von Websites,
- Schulung, Einweisung und Weiterentwicklung vereinbarter Lösungen.
Der konkrete Leistungsumfang, die technischen Voraussetzungen, die erwarteten Ergebnisse und die Abgrenzung zu nicht geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.
05Dienst- und Werkleistungen
Analyse-, Beratungs-, Konzeptions-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Die Herstellung ausdrücklich definierter Software, Website-Bestandteile oder sonstiger Arbeitsergebnisse kann als Werkleistung geschuldet sein. Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Beschaffenheit des Arbeitsergebnisses.
06Keine allgemeine Erfolgsgarantie
OptiScale schuldet keine bestimmte Umsatzsteigerung, Anzahl von Anfragen, Suchmaschinenposition, Conversion-Rate, Produktivitätssteigerung oder garantierte Zeitersparnis, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
Beispielrechnungen, Prognosen und Fallbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses dar.
07Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen bewertet.
OptiScale ist zur Umsetzung einer Änderung erst verpflichtet, wenn der Kunde diese beauftragt oder die Parteien eine entsprechende Ergänzung vereinbart haben. Bis dahin wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang fortgeführt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
08Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Ansprechpartner, Freigaben, Testdaten und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
Der Kunde prüft Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Fristen, trifft erforderliche Entscheidungen und meldet erkennbare Fehler nachvollziehbar. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung können zu einer angemessenen Terminverschiebung und zusätzlicher Vergütung führen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Texte und sonstigen Materialien verantwortlich.
09Zugriffe auf Systeme und Daten
Ein Zugriff auf E-Mail-Postfächer, Kundendatenbanken, Netzlaufwerke oder sonstige interne Systeme erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart, technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
OptiScale ist nicht verpflichtet, personenbezogene Echtdaten zu verwenden, wenn der Kunde geeignete anonymisierte oder synthetische Testdaten bereitstellen kann. Der Kunde entscheidet über die Einrichtung und den Umfang notwendiger Zugriffsrechte.
10Termine und Leistungshindernisse
Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt oder unvorhersehbare, von OptiScale nicht zu vertretende Umstände die Leistung beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle externer Dienste, erhebliche technische Störungen und nicht vorhersehbare Liefer- oder Lizenzprobleme Dritter.
11Einsatz von Mitarbeitenden und Unterauftragnehmern
OptiScale darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einsetzen. OptiScale bleibt für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen.
12Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung nach Zeitaufwand oder auf Grundlage eines Ergänzungsangebots berechnet.
13Fremdkosten und Nebenkosten
Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Domain-, Hosting-, Plattform-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Kunden vorab freigegeben wurden.
Der Kunde wird vor der Beauftragung kostenpflichtiger Drittanbieter informiert, soweit die Kosten nicht bereits aus dem Angebot hervorgehen.
14Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Abschlags- und Teilrechnungen können nach vereinbarten Projektabschnitten, Meilensteinen oder bereits erbrachten Teilleistungen gestellt werden. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
15Zurückbehaltung und Leistungsaussetzung
Bei fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen darf OptiScale weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend aussetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
Die vereinbarten Termine verlängern sich um den Zeitraum der berechtigten Leistungsaussetzung.
16Abnahme von Werkleistungen
Soweit eine Abnahme erforderlich ist, stellt OptiScale das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete, reproduzierbare Mängel mit.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Nach Fertigstellung kann OptiScale eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer nicht erklärten oder nicht begründet verweigerten Abnahme bleiben unberührt.
Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn einzelne Arbeitsergebnisse unabhängig nutzbar oder prüfbar sind.
17Mängel und Nacherfüllung
OptiScale gewährleistet, dass ausdrücklich als Werk geschuldete Arbeitsergebnisse bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Rechtsmängeln sind.
Der Kunde beschreibt Mängel möglichst nachvollziehbar und stellt die zur Prüfung und Reproduktion erforderlichen Informationen bereit. OptiScale erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht vereinbarten Einsatzbedingungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, inkompatiblen Fremdsystemen, Ausfällen externer Dienste oder einer Nutzung entgegen der Dokumentation beruht.
18Wartung, Support, Hosting und Verfügbarkeit
Laufende Wartung, Aktualisierungen, Support, Monitoring, Hosting, Datensicherung, Verfügbarkeitszusagen und bestimmte Reaktionszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Eine Reaktionszeit bezeichnet den Beginn der Bearbeitung und keine garantierte Behebungszeit, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
19Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Eine weitergehende ausschließliche Nutzung, Übertragung, Bearbeitung oder Weiterlizenzierung muss ausdrücklich vereinbart werden.
Allgemeine Methoden, Konzepte, Vorlagen, Bibliotheken, Frameworks, wiederverwendbare Module und bereits vor Projektbeginn vorhandene Bestandteile verbleiben bei OptiScale. Der Kunde erhält daran ein dauerhaftes, einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
20Quellcode und Projektdokumentation
Quellcode, bearbeitbare Projektdateien, Entwicklungsdokumentation und technische Zugangsdaten sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Lieferbestandteil aufgeführt sind.
Der Kunde erhält unabhängig davon die vereinbarten Unterlagen und Zugangsdaten, die für die bestimmungsgemäße Nutzung des geschuldeten Arbeitsergebnisses erforderlich sind.
21Drittbestandteile und Open-Source-Software
Open-Source-Software, Schriftarten, Bilder, Plugins, Plattformen, Bibliotheken und sonstige Bestandteile Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
OptiScale informiert den Kunden über wesentliche Drittbestandteile und bekannte laufende Kosten, soweit diese für die vertragsgemäße Nutzung relevant sind. Der Kunde beachtet die jeweiligen Lizenzbedingungen.
22Websites und rechtliche Pflichtangaben
Die Erstellung oder Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement, Cookie-Konfiguration, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Barrierefreiheit oder sonstigen rechtlichen Pflichtangaben ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
OptiScale erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde prüft rechtliche Texte und Pflichtangaben abschließend selbst oder lässt sie durch eine fachkundige Stelle prüfen und gibt sie zur Veröffentlichung frei.
23Domains, Hostingkonten und Zugangsdaten
Domains, Hostingkonten, Analysezugänge und vergleichbare Konten sollen nach Möglichkeit unmittelbar auf den Kunden registriert werden.
Verwaltet OptiScale solche Konten vorübergehend, werden sie nach Vertragsende und vollständiger Zahlung an den Kunden übergeben, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Übertragung oder Migration zusätzlicher Systeme wird nach Aufwand vergütet, sofern sie nicht im Angebot enthalten ist.
24Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet OptiScale personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Ohne eine erforderliche Vereinbarung und ohne die erforderlichen Informationen und Weisungen des Kunden ist OptiScale nicht verpflichtet, personenbezogene Echtdaten zu verarbeiten.
25Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits bekannt, öffentlich zugänglich, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
26Datensicherung und Systemsicherheit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für die Sicherung seiner Daten, Systeme und Zugangsdaten verantwortlich.
Vor Änderungen an produktiven Systemen erstellt der Kunde eine aktuelle und funktionsfähige Sicherung. OptiScale beachtet die im jeweiligen Vertrag vereinbarten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
27Haftung
OptiScale haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OptiScale.
Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre, soweit der Kunde für die Datensicherung verantwortlich war.
28Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Verträge können mit der im Angebot bestimmten Frist gekündigt werden. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
29Herausgabe nach Vertragsende
Nach Vertragsende stellt OptiScale die vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnisse und Kundendaten in einem vereinbarten oder üblichen Format bereit.
Eine darüber hinausgehende Migration, Aufbereitung oder Übergangsbegleitung wird nach Aufwand vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
30Referenznennung
OptiScale darf den Namen, das Logo, Screenshots oder Projektergebnisse des Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden nicht ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht.
31Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
32Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Betzdorf, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.